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März 94
 
 
 

CAD-Service Sieglinde von Cziffra
Ferdinand-Maria-Str. 3 • 82319 Starnberg

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung, mündlich oder schriftlich, gilt als Anerkennung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen.

1. Preise

Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten unsere Listenpreise.
Ferner gelten die in unseren Preislisten vermerkten Aufmaßbedingungen.

2. Urheberrecht

Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte usw.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt für alle Schäden, die durch nichtberechtigte Vervielfältigung entstehen können, die Haftung.

3. Lieferung

a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

b) Andernfalls erfolgt Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers.

c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatz kann der Kunde erst nach schriftlicher Mahnung und Nachfrist von mindestens drei Werktagen verlangen.

4. Gewährleistung

a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dergleichen auftreten, die deswegen vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird die Gefahr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch die Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet worden sind. Für Arbeiten, die infolge Material- und Bearbeitungsfehlern unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

c) Für Verlust oder Beschädigung von Originalen beim Transport durch unsere Beauftragten, sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen bei uns wird Ersatz geleistet, falls ein Verschulden unsererseits vorliegt. Ersatzleistungen sind ausgeschlossen bei Beschädigung oder Verlust des Originales durch in diesem selbst liegenden Eigenschaften, z.B. altersbedingte Brüchigkeit von Transparent- Originalen, Vergrößerung von bereits vorhandenen Einrissen an Originalen, Risse an bereits vorhandenen Faltstellen der Vorlage, Verwendung von Selbstklebefolien oder anderen Klebematerialien sowie von selbstklebenden Einfaßbändern, falls diese an Maschinenteilen kleben bleiben. Schadensfälle an Originalen sind uns binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen, sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Uns wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale zu ermitteln.

5. Mängelrügen

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie ver- äußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige bedarf.

7. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug. Für den Fall, daß wir Ihnen eine Rechnung nach Erhalt der Ware zusenden, gilt hiermit eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum als vereinbart. Ferner gilt als vereinbart, daß Zahlungsverzug vorliegt, wenn der vorgenannte Zahlungstermin überschritten wird und daß Verzugszinsen (variabler Basiszins der Europäischen Zentralbank plus 5 Punkte) von diesem Termin an zu bezahlen sind.

Vereinbarte und/oder auf unseren Rechnungen eingeräumte Rabatte entfallen bei nicht fristgerechter Bezahlung.

Als Rabatt gilt der Preisunterschied zwischen unseren jeweiligen Listenpreisen und den in Rechnung gestellten Preisen.
Dieses gilt auch dann, wenn anstelle eines Rabattes andere als unsere Listenpreise vereinbart wurden. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.

Bei einer Rechnungs-Zwischensumme unter 10,-- €uro wird ein Fakturier- und Bearbeitungskostenzuschlag von 3,-- €uro erhoben.

8. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

9. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt stets der Sitz des Lieferers.

10. Unwirksamkeit/Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder teilnichtig sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder teilnichtigen Bestimmungen treten entsprechende andere gesetzliche Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.


Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2002
 
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Starnberg